Treppenlift von der Steuer absetzen: So geht's

Kurz: Wer keinen Pflegegrad hat, kann den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG in der Einkommensteuer geltend machen — abzüglich einer zumutbaren Eigenbelastung. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

So funktioniert die steuerliche Absetzung

Der Treppenlift wird im Jahr der Bezahlung in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben. Vom Finanzamt wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen — der Rest mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Steuersatz von 30 % wird daraus eine echte Erstattung von rund 30 % der absetzbaren Summe.

Beispielrechnung

Treppenlift 8.000 €, kein Pflegegrad, gemeinsames Einkommen 60.000 €, Eigenbelastung 4 % = 2.400 €. Absetzbar: 5.600 €. Bei 30 % Grenzsteuersatz Erstattung: rund 1.680 €. Effektiver Endpreis: 6.320 €.

Häufig gestellte Fragen

Treppenlift minus Pflegekassen-Zuschuss minus zumutbare Eigenbelastung (1 – 7 % des Einkommens). Effektiv meist 1.500 – 3.000 €.

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