Treppenlift von der Steuer absetzen: So geht's
So funktioniert die steuerliche Absetzung
Der Treppenlift wird im Jahr der Bezahlung in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben. Vom Finanzamt wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen — der Rest mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Steuersatz von 30 % wird daraus eine echte Erstattung von rund 30 % der absetzbaren Summe.
Beispielrechnung
Treppenlift 8.000 €, kein Pflegegrad, gemeinsames Einkommen 60.000 €, Eigenbelastung 4 % = 2.400 €. Absetzbar: 5.600 €. Bei 30 % Grenzsteuersatz Erstattung: rund 1.680 €. Effektiver Endpreis: 6.320 €.
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Häufig gestellte Fragen
Treppenlift minus Pflegekassen-Zuschuss minus zumutbare Eigenbelastung (1 – 7 % des Einkommens). Effektiv meist 1.500 – 3.000 €.
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