Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Genehmigung, WEG-Recht, Brandschutz

Kurz: Im Mehrfamilienhaus ist das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum — der Einbau eines Treppenliftes braucht entweder die Zustimmung des Vermieters (Mietshaus, §554 BGB) oder einen Mehrheitsbeschluss der WEG (§20 WEG). Bei nachgewiesenem Behindertenbedarf besteht in beiden Fällen ein Rechtsanspruch auf Gestattung — pauschale Ablehnung ist unzulässig.

Zwei rechtlich verschiedene Situationen

Wer im Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen will, muss zunächst klären: Bin ich Mieter oder Eigentümer? Die Rechtslage ist grundlegend verschieden.

  • Mieter: §554 BGB regelt seit 2021 den Anspruch auf Zustimmung zu „baulichen Veränderungen, die der behindertengerechten Nutzung der Mietsache dienen“. Der Vermieter darf nicht pauschal ablehnen, kann aber Bedingungen stellen.
  • Wohnungseigentümer in WEG: §20 WEG regelt seit der WEG-Reform 2020, dass bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (= Treppenhaus) einen Mehrheitsbeschluss brauchen. Bei nachweislicher Behinderung besteht jedoch ein Anspruch auf Gestattung.

Mietwohnung: §554 BGB Schritt für Schritt

1. Schriftlichen Antrag stellen

Antrag immer schriftlich an den Vermieter, mit folgenden Anlagen: ärztliches Attest (Behinderung oder Pflegegrad), konkretes Angebot des Liftherstellers mit Maßzeichnung, Zusage zum Rückbau bei Auszug auf eigene Kosten. Bearbeitungsfrist nach §554 BGB: „angemessene Zeit“, Rechtsprechung sieht meist 4 bis 6 Wochen als angemessen.

2. Zumutbare Bedingungen akzeptieren

Der Vermieter darf verlangen: Sicherheitsleistung (Kaution für Rückbau, oft 1.500 – 3.000 €), Rückbauverpflichtung bei Auszug oder Tod, Versicherungsnachweis für eventuelle Schäden an der Treppe, Vorlage der Wartungsverträge. All das ist zulässig und üblich.

3. Was darf der Vermieter nicht?

Pauschal ablehnen mit Begründung „passt nicht ins Hauskonzept“ oder „andere Mieter könnten gestört sein“. Beides sind keine zulässigen Ablehnungsgründe nach BGH-Rechtsprechung (Urteil V ZR 217/20).

4. Bei Ablehnung: Klage auf Zustimmung

Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort. Gerichtskosten bei Streitwert „Wert der Maßnahme“ — bei einem 6.000-€-Sitzlift typisch 540 € Gerichtsgebühr plus Anwaltskosten. Erfolgsquote bei dokumentierter Behinderung: über 85 Prozent.

WEG: §20 Schritt für Schritt

1. Antrag an den Verwalter

Schriftlicher Antrag mit Angebot, Maßzeichnung, ärztlichem Nachweis und Erklärung zur vollständigen Kostenübernahme (Einbau, Wartung, spätere Demontage). Verwalter setzt das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung — bei dringendem Bedarf kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden.

2. Beschlussfassung

Nach §20 Abs. 2 WEG hat der Eigentümer mit Behinderten-Bedarf einen Anspruch auf Gestattung der baulichen Veränderung. Andere Eigentümer können den Antrag zwar ablehnen, der Antragsteller hat dann aber den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Wichtig: Der antragstellende Eigentümer trägt alle Kosten allein — die WEG kann ihm Zustimmung erteilen, ohne sich finanziell zu beteiligen.

3. Mitbenutzung durch andere Eigentümer

Häufige Konstellation: Mehrere ältere Eigentümer im Haus. Eine schriftliche Vereinbarung über anteilige Wartungskosten und Mitbenutzung kann sinnvoll sein. Üblich: 20 bis 40 Prozent der Wartungskosten teilen sich Mitnutzer.

Brandschutz und Mindestmaße

Die Landesbauordnungen schreiben Mindestlaufflächen für Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern vor — zwischen 80 cm und 100 cm je nach Bundesland und Gebäudeklasse. Eine Treppenliftschiene reduziert die nutzbare Lauffläche um 18 bis 25 cm. Bei einer ursprünglichen Treppenbreite von 110 cm bleibt nach Liftmontage etwa 85 bis 92 cm — meist noch im zulässigen Bereich. Bei schmaleren Treppen kann die Brandschutzbehörde den Einbau ablehnen.

Wichtig: Die Notabsenkung des Liftes muss im Brandfall funktionieren — auch bei Stromausfall. Die meisten zugelassenen Modelle haben einen Notakku, der mindestens drei vollständige Abwärtsfahrten ermöglicht. Schriftliche Bestätigung des Herstellers wird von der Brandschutzbehörde häufig verlangt.

Kosten — wer trägt was?

KostenpunktMietwohnungWEG-Eigentum
Lift-Kauf und EinbauMieterAntragstellender Eigentümer
Wartung jährlich (180 – 320 €)MieterAntragsteller (oder geteilt bei Mitnutzung)
StromverbrauchMieter (eigener Stromkreis empfohlen)Antragsteller oder Allgemeinstrom
Demontage bei Auszug/TodMieter (Rückbauverpflichtung)Antragsteller oder Erben
Schäden an TreppeMieter (Versicherung empfohlen)Antragsteller

Förderung — auch im Mehrfamilienhaus möglich

Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 € nach §40 SGB XI gilt unabhängig von der Eigentumsform. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen. Wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben, vervielfacht sich der Zuschuss bis zu maximal 16.720 €. Für die Restfinanzierung steht das KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) auch Mietern offen — vorausgesetzt, der Vermieter stimmt zu.

Wenn alle Stricke reißen: mobile Alternative

Wenn die WEG den Festeinbau ablehnt und ein Klageverfahren zu lange dauert, ist ein mobiler Treppenlift die schnellste Übergangslösung. Geräte wie Scalamobil oder LIFTKAR PT brauchen weder Genehmigung noch bauliche Veränderung. Nachteil: Eine Begleitperson muss das Gerät bedienen.

Praxis: Drei reale Fallbeispiele

Frau Becker, 72, Mieterin in einem 4-Parteien-Haus in Köln-Lindenthal. Pflegegrad 3 nach Schlaganfall. Vermieter zunächst skeptisch, stimmte nach Vorlage des ärztlichen Attests und einer Sicherheitsleistung von 2.000 € binnen 4 Wochen zu. Sitzlift Otolift gerade Treppe, 4.900 €, nach Pflegekassen-Zuschuss Eigenanteil 720 €.

Familie Adler, Eigentümer im 1. OG eines 8-Parteien-WEG-Hauses in Stuttgart-Vaihingen. WEG lehnte zweimal ab. Nach Schreiben des Fachanwalts für WEG-Recht stimmte die Versammlung beim dritten Anlauf mit Mehrheit zu. Plattformlift Hiro, 13.500 €, Pflegekasse 4.180 € + KfW-Kredit 9.000 € zu 0,9 % Effektivzins.

Herr Romanov, 81, WEG in München-Schwabing, 12 Parteien. WEG verweigerte Zustimmung mit Verweis auf Brandschutz (Treppe 95 cm breit, mit Schiene blieben 76 cm — unter Münchner Mindestmaß 80 cm). Lösung: mobiler Scalamobil S38, 5.900 €, Eigenanteil nach Pflegekasse 1.720 €. Pflegerische Tochter wurde kostenlos eingewiesen.

Schritt-für-Schritt-Checkliste

  1. Pflegegrad oder Behindertenausweis vorhanden? Wenn nein: zuerst beantragen.
  2. Konkretes Angebot mit Maßzeichnung vom Liftanbieter einholen.
  3. Mindesttreppenbreite nach Landesbauordnung prüfen — mit Schiene noch zulässig?
  4. Schriftlichen Antrag an Vermieter (Mietwohnung) oder WEG-Verwalter (Eigentum).
  5. Sicherheitsleistung anbieten und Rückbauverpflichtung schriftlich zusagen.
  6. Pflegekassen-Antrag vor Auftragserteilung stellen.
  7. Bei Ablehnung: Mediation, dann Fachanwalt für WEG- oder Mietrecht einschalten.
  8. Bei langer Wartezeit: mobile Übergangslösung prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Nach §554 BGB hat der Mieter Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Maßnahmen, die für die behindertengerechte Nutzung der Wohnung notwendig sind. Der Vermieter kann zustimmungspflichtige Bedingungen knüpfen — etwa Rückbau bei Auszug, Schadensersatz bei Beschädigung oder Sicherheitsleistung. Pauschal verbieten darf er nicht.

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